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Jegliches ANZÜNDEN VON FEUER und das RAUCHEN ist in WALDGEBIETEN sowie in deren Gefährdungsbereichen VERBOTEN
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Medienbild: Feuerwehr Stroheim
Um der Gefahr von Wald- und Flurbränden bei der Trockenheit vorzubeugen - und um unnötige Feuerwehreinsätze zu vermeiden - sollten folgende Punkte beachtet werden:
Jegliches Feuerentzünden, einschließlich des Rauchens, in Waldgebieten, Waldrandnähe und dem Gefährdungsbereich des Waldes und Wiesen zu unterlassen
kein Entzünden von Feuerwerken
auf entsprechenden Funkenflug durch Arbeiten im Freien achten
keine Fahrzeuge in trockene Wiesen oder Felder abstellen
bei Feld- und Erntearbarbeiten in der Landwirtschaft entsprechende Sicherheitsmaßnahmen beachten
Generell appellieren wir an die Vernunft und den guten alten Hausverstand aller. Helfen Sie mit, Unglück zu vermeiden.